Gynäkologische Tumore: Neue biomarkerbasierte Tests abrechnen

Damit ASV-Teams zusammen mit ihren Patientinnen die Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie bei primärem Mammakarzinom besser treffen können, können sie seit dem 7. August 2021 bei gynäkologischen Tumoren die biomarkierbasierten Tests nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 19503, 19504 und 19505 abrechnen. Hierzu wurden die neuen GOP in Abschnitt 1 der Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2 zur ASV-Richtlinie aufgenommen.

Mit den Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna® stehen ASV-Teams mit dem bereits zugelassenen Test OncotypeDX seit dem 7. August 2021 insgesamt vier verschiedene Verfahren zur Verfügung.

Ärztinnen und Ärzte können die GOP für die biomarkerbasierten Tests nur bei Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen, nodal-negativen und nicht metastasierten Mammakarzinom abrechnen. Vorausgesetzt es kann nicht anhand der klinischen und pathologischen Kriterien allein eindeutig die Empfehlung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie getroffen werden.

Leistungen überblicken

GOPKurzbeschreibungBewertung
19503

Biomarkerbasierter Test unter Anwendung der Vorgehensweise des EndoPredict® gemäß Nr. 30 Anlage der MVV-RL

Einmal im Krankheitsfall
1755,90 Euro * (15280 Punkte)
19504

Biomarkerbasierter Test unter Anwendung der Vorgehensweise des MammaPrint® gemäß Nr. 30 Anlage der MVV-RL

Einmal im Krankheitsfall
2169,60 Euro * (18880 Punkte)
19505

Biomarkerbasierter Test unter Anwendung der Vorgehensweise des Prosigna® gemäß Nr. 30 Anlage der MVV-RL

Einmal im Krankheitsfall
2169,60 Euro * (18880 Punkte)

*nach bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

Neben den Biomarker-Tests können ASV-Teams zusätzlich die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen nach der GOP 19402 (416 Punkte / 47,80 Euro) abrechnen.

Biomarker-Tests veranlassen

Zu den Fachgruppen, die die Test-Aufklärung durchführen dürfen, gehören Gynäkologinnen und Gynäkologen mit dem Schwerpunkt gynäkologische Onkologie, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Internistinnen und Internisten oder Gynäkologinnen und Gynäkologen mit dem Nachweis der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“. Bei Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung können auch Angehörige anderer Fachgruppen die Aufklärung übernehmen.

Hierfür nutzen sie das vom G-BA veröffentlichte Merkblatt zum „Biomarkerbasierten Test beim frühen Brustkrebs“. Darin werden Fragen beantwortet wie: Worum geht es bei der Entscheidung? Wie wird das Rückfallrisiko ohne den Biomarker-Test bestimmt? Welche Zusatzinformationen liefert der Biomarker-Test? Sorgt der Biomarker-Test für eine klare Empfehlung?

Weitere Informationen

Die Biomarker-Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna® wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Oktober 2020 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen (Nr. 30 der Anlage Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung – MVV-RL). Eine Änderung des vom G-BA spezifizierten Behandlungsumfangs gemäß Paragraf 5 der ASV-Richtlinie für die Anlage gynäkologische Tumoren erfolgt nicht, da Genexpressionsanalysen auch zuvor schon in der ASV möglich waren.

Der Hintergrund war, dass jährlich bei etwa 20.000 Patientinnen mit Brustkrebs in einem frühen Stadium klinisch-pathologische Kriterien nicht ausreichen, um eine eindeutige Therapieempfehlung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie zu geben. Als Folge dessen wird ein erheblicher Teil von Frauen belastend behandelt, obwohl dies nicht erforderlich ist. Mit den Tests kann untersucht werden, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Rezidivrisiko – niedrig oder hoch ist.

zuletzt aktualisiert am: 06.09.2023

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