Krankheitsbilder
Im März 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ASV-Richtlinie beschlossen. Sie legt die Rahmenbedingungen für den Versorgungsbereich fest und gibt vor, wie die ASV aufgebaut ist und arbeiten soll. In den Anlagen sind diese Vorgaben für jedes Krankheitsbild konkretisiert. Dabei geht es beispielsweise darum, welche Fachärzte zu einem Behandlungsteam gehören oder welche Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt werden. Auch der Behandlungsumfang – also welche Leistungen im Rahmen der ASV überhaupt abgerechnet werden dürfen – wird für jedes Krankheitsbild genau definiert.