Krankheitsbilder

Im März 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ASV-Richtlinie beschlossen. Sie legt die Rahmenbedingungen für den  Versorgungsbereich fest und gibt vor, wie die ASV aufgebaut ist und arbeiten soll. In den Anlagen sind diese Vorgaben für jedes Krankheitsbild konkretisiert. Dabei geht es beispielsweise darum, welche Fachärzte zu einem Behandlungsteam gehören oder welche Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt werden. Auch der Behandlungsumfang – also welche Leistungen im Rahmen der ASV überhaupt abgerechnet werden dürfen – wird für jedes Krankheitsbild genau definiert.

Allgemeine und behandlungsfeldübergreifende Muster

Damit einzureichende Unterlagen einfacher aufbereitet werden können, stehen ASV-Teams hilfreiche Muster und Formulare zur Verfügung.

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen