DiGA Zusatzpauschale bei Erstverordnung gestrichen

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurde in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen.
Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beachten, dass die befristet aufgenommene GOP 01470 in den Anhang 1 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) überführt wurde und die Leistung nun Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen ist, welche in den Appendizes aufgeführt sind.

Die GOP 01470 wird aus den folgenden Anlagen/Leistungsbereichen gestrichen:

  • 1.1 a) onkologische Erkrankungen
    • Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle,
    • Tumorengruppe 2: gynäkologische Tumoren,
    • Tumorgruppe 3: urologische Tumoren,
    • Tumorgruppe 4: Hauttumoren,
    • Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax,
    • Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren,
    • Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven,
  • 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Erwachsene,
  • 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Kinder und Jugendliche,
  • 1.1 c) Chronisch entzündliche Darmerkrankungen,
  • 2 a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose,
  • 2 b) Mukoviszidose,
  • 2 c) Hämophilie,
  • 2 d) Neuromuskuläre Erkrankungen,
  • 2 e) schwerwiegende immunologische Erkrankungen – Erkrankungsgruppe 1: Sarkoidose,
  • 2h) Morbus Wilson,
  • 2 k) Marfan-Syndrom,
  • 2 l) Pulmonale Hypertonie und
  • 2 o) ausgewählte seltene Lebererkrankungen.
zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024

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