ICD-Kodes: Jährliche Aktualisierung beachten
Die ICD-Kodes in der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) werden zum 1. Januar 2024 an die aktuell gültige ICD-10-GM Version 2024 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte angepasst. ASV-Teams beachten nachfolgende Änderungen.
Rheumatologische Erkrankungen:
Wegen der Änderung des Klassentitels werden in der Anlage 1.1b) Rheumatologische Erkrankungen (Teil 1 Erwachsene und Teil 2 Kinder und Jugendliche) unter der Nummer 1 „Konkretisierung der Erkrankung“ die Wörter „M31.3 Wegener-Granulomatose“ durch die Wörter „M31.3 Granulomatose mit Polyangiitis“ ersetzt.
Der Umfang der von der ASV-RL umfassten Erkrankungen bleibt für ASV-Ärztinnen und-Ärzte unverändert, da es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung handelt.
Pulmonale Hypertonie:
In Anlage 2l) Pulmonale Hypertonie werden unter der Nummer 1 „Konkretisierung der Erkrankung“ die Wörter „I27.0 Primäre pulmonale Hypertonie“ durch die Wörter „I27.0- Primäre pulmonale Hypertonie“ ersetzt.
Hintergrund ist die Einführung und Differenzierung von vier neuen fünfstelligen ICD-Kodes in der Anlage 2l) Pulmonale Hypertonie, welche eine Anpassung des ICD-Kodes I27.0 zu I27.0- erforderlich machen.
ASV-Teams beachten, dass der Kerngehalt der Richtlinie durch die Änderung unberührt bleibt. Sämtliche dadurch bedingte Differenzierungen der ICD-Kodes sind weiterhin von den entsprechenden Anlagen der ASV-Richtlinie umfasst.
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