Porto abrechnen: AU bei Hausbesuch versenden
ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte konnten den Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bisher nach der Kostenpauschale 40131 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen. Um eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen und die Abrechnung zu vereinfachen wird die Kostenpauschale nach GOP 40131 in die GOP 40128 überführt und aus dem Abschnitt 40.4 EBM gestrichen.
Ab dem 1. April 2024 wird die GOP 40131 aus allen Anlagen der ASV-Richtlinie gestrichen und ist somit nicht mehr über den Appendix abrechenbar.
Sie rechnen dann die Kostenpauschale für die postalische Versendung einer AU im Zusammenhang mit einer Besuchsleistung nach den GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418, neu nach der Kostenpauschale 40128 ab.
Die GOP 40131 wird aus folgenden Anlagen gestrichen:
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 4: Hauttumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren
- 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Erwachsene
- 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Kinder und Jugendliche
- 1.1 c) Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- 1.2 a) Multiple Sklerose
- 2 a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
- 2 b) Mukoviszidose
- 2 c) Hämophilie
- 2 d) Neuromuskuläre Erkrankungen
- 2 e) schwerwiegende immunologische Erkrankungen - Erkrankungsgruppe 1: Sarkoidose
- 2 h) Morbus Wilson
- 2 k) Marfan-Syndrom
- 2 l) Pulmonale Hypertonie
- 2 o) ausgewählte seltene Lebererkrankungen
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