Psychiatrische Kontrolluntersuchung in Grundpauschale integriert
Ab dem 1. April 2023 können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 16223 nicht mehr abrechnen.
Die psychiatrische Kontrolluntersuchung mit der GOP 16223 wurde zum 1. April 2023 in die Grundpauschalen der Kapitel 16 (GOP 16210 bis 16212) und Kapitel 21 (GOP 21210 bis 21215) überführt.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat die GOP 16223 aus dem Abschnitt 16.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestrichen und somit wird die GOP auch aus Abschnitt 1 des Appendix der Tumorgruppe 7 – onkologische Erkrankungen entfernt.
Bis zum 31. März 2023 rechneten Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie die GOP 16223 bei Patientinnen und Patienten bei einer psychiatrischen Kontrolluntersuchung im Rahmen der Behandlung von Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven ab. Die GOP war bis zu diesem Zeitpunkt in der Anlage 1.1a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 7 im Abschnitt 1 enthalten.
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