Strahlentherapie: Zuschläge gestrichen und Leistungen geändert

Seit dem 1. Juli 2022 ist der Leistungsinhalt der Zuschläge zur Hochvolttherapie in den fakultativen Leistungsinhalt ihrer jeweiligen Grundleistung überführt:

  • Gebührenordnungsposition (GOP) 25318 (IGRT) in die GOP 25316 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen).
  • GOP 25325 (IMRT), 25326 (IGRT) und 25327 (IMRT und IGRT) in die GOP 25321 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems (ZNS)).

Strahlentherapeutinnen und Strahlentherapeuten können im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) die Zuschläge nach den GOP 25318, 25325 bis 25327 seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr abrechnen.

Strahlentherapeutinnen und Strahlentherapeuten rechnen neu im Rahmen der ASV die Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger mit bildgestützter Einstellung (IGRT) bei gutartigen Erkrankungen ausschließlich über die Grundleistung GOP 25316 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen) ab. Der fakultative Leistungsinhalt wird dafür erweitert. Der bisherige Zuschlag nach der GOP 25318 wurde gestrichen. Die GOP 25316 können sie wie bisher auch abrechnen, wenn sie nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit IGRT verfügen.

Sie rechnen die Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des ZNS mittels IGRT, IMRT und fraktionierter Stereotaxie neu ausschließlich über die Grundleistung GOP 25321 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des ZNS) ab. Der fakultative Leistungsinhalt wurde dafür erweitert. Die bisherigen Zuschläge (GOP 25325 bis 25327) wurden gestrichen. Die GOP 25321 können sie wie bisher auch abrechnen, wenn sie nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit IGRT und/oder IMRT und/oder fraktionierter Stereotaxie verfügen.

zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024

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