Augentumoren
Mit Datum vom 08.05.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitere onkologische Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztliche Versorgung (ASV) behandelt werden kann. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Augentumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Augentumoren. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Augentumoren verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Augentumoren (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Die Behandlung von Augentumoren im Rahmen der ASV kann mit einer Überweisung auf Grund einer Verdachtsdiagnose erfolgen. Diese muss innerhalb von einem Quartal in eine gesicherte Diagnose überführt werden. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de