Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (GIT)
Mit den gastrointestinalen Tumoren (GIT) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das erste Feld zur Behandlung onkologischer Erkrankungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet.
Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Krankenhäuser. Ebenso regelt die Anlage, welche gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle in der ASV behandelt werden können.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage „Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle“.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular gastrointestinale Tumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular gastrointestinale Tumoren. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur gastrointestinale Tumoren verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular gastrointestinale Tumoren (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur gastrointestinale Tumoren) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um gastrointestinale Tumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C15.- bis C80.0 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de