Gynäkologische Tumoren

Patientinnen und Patienten mit gynäkologischen Tumoren können sich durch Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem ASV-Team behandeln lassen. Die Regelung ist zum 10. August 2016 in Kraft getreten.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser. Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular gynäkologische Tumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um gynäkologische Tumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C47.5 bis C80.0 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren“ aufgelistet. Eine Besonderheit bei den gynäkologischen Tumoren ist, dass sowohl Teams zugelassen werden, die das gesamte Spektrum der aufgeführten gynäkologischen Tumoren abdecken, als auch Teams mit Subspezialisierung (z.B. Brustzentren).

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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