Gynäkologische Tumoren
Patientinnen und Patienten mit gynäkologischen Tumoren können sich durch Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem ASV-Team behandeln lassen. Die Regelung ist zum 10. August 2016 in Kraft getreten.
Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser. Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular gynäkologische Tumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular gynäkologische Tumoren. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur gynäkologische Tumoreren verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular gynäkologische Tumoren (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur gynäkologische Tumoreren ) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um gynäkologische Tumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C47.5 bis C80.0 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren“ aufgelistet. Eine Besonderheit bei den gynäkologischen Tumoren ist, dass sowohl Teams zugelassen werden, die das gesamte Spektrum der aufgeführten gynäkologischen Tumoren abdecken, als auch Teams mit Subspezialisierung (z.B. Brustzentren).
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de