Hämophilie
Die ASV-Anlage 2 c) Hämophilie ist nun komplett: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Hämophilie als weitere Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden kann. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Hämophilie weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Hämophilie. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Hämophilie verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Hämophilie) samt der geforderten Anlagen bei der Geschäftsstelle des eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Hämophilie im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose aus dem Bereich D66 bis D68.8 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „c) Hämophilie“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de