Hauttumoren
Mit den Hauttumoren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Behandlungsangebot für Erwachsene mit Hauttumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 11. Mai 2019 in Kraft.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Hauttumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Hauttumoren. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Hauttumoren verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Hauttumoren (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Hauttumoren) samt der geforderten Anlagen bei der Geschäftsstelle des eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Hauttumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C43 bis C88. angeben. Welche Diagnosen dies genau sind kann der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 4: Hauttumoren“ entnommen werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de