Pulmonale Hypertonie
Patientinnen und Patienten mit Pulmonaler Hypertonie können sich durch Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in einem ASV-Team behandeln lassen. Die Regelung ist zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Krankenhäuser.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 2 – Buchstabe I pulmonale Hypertonie
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Pulmonale Hypertonie weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Pulmonale Hypertonie. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Pulmonale Hypertonie verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Pulmonale Hypertonie (und gegebenenfalls dieMuster-Exceldatei Teamstruktur Pulmonale Hypertonie) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um pulmonale Hypertonie im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose I27.0, I27.2- oder P29.3 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „l) pulmonale Hypertonie“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de