Knochen- und Weichteiltumoren
Mit den Knochen- und Weichteiltumoren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Behandlungsangebot für Erwachsene mit Knochen- und Weichteiltumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 3. Mai 2023 in Kraft getreten.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Knochen- und Weichteiltumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (ELA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Knochen- und Weichteiltumoren. Weiter bitten wir Sie, die Muster-Exceldatei Teamstruktur Knochen- und Weichteiltumoren zu verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Knochen- und Weichteiltumoren (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Knochen- und Weichteiltumoren) samt den geforderten Anlagen beim ELA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Knochen- und Weichteiltumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus den in der Anlage 1.1. a) Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren zur ASV-Richtlinie definierten Diagnosen angeben.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de