Knochen- und Weichteiltumoren

Mit den Knochen- und Weichteiltumoren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Behandlungsangebot für Erwachsene mit Knochen- und Weichteiltumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 3. Mai 2023 in Kraft getreten.

So setzt sich ein Team zusammen.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Knochen- und Weichteiltumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (ELA) vorzulegen sind.

Um Knochen- und Weichteiltumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus den in der Anlage 1.1. a) Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren zur ASV-Richtlinie definierten Diagnosen angeben.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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