Marfan-Syndrom
Das Marfan-Syndrom gehört zu den Erkrankungen, die im Rahmen der ASV behandelt werden können. Seit Ende Juni 2015 können Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am Behandlungsprogramm teilnehmen.
Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte Vertragspsychotherapeutinnen, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhäuser.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage „Marfan-Syndrom“.
Um das Marfan-Syndrom im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose angeben. Das Marfan-Syndrom umfasst die Diagnose Q87.4 (Marfan-Syndrom) und verwandte, durch genetische Mutationen bedingte Störungen, die zur Aortenerweiterung mit einem Risiko der Aortendissektion führen können, zum Beispiel Q25.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Aorta, Loeys-Dietz-Syndrom oder Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ)). Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „k) Marfan-Syndrom“ aufgelistet.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Marfan-Syndrom weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Marfan-Syndrom. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Marfan-Syndrom verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen. Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Marfan-Syndrom (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Marfan-Syndrom) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de