Morbus Wilson
Die ASV-Anlage 2 h) Morbus Wilson ist am 12.06.2018 in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Morbus Wilson als weitere Indikation beschlossen, sodass an Morbus Wilson erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können.
Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss (eLA) anzeigen.
Die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie zur Anlage 2 Buchstabe h Morbus Wilson finden Sie auf der Website des GBA
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Morbus Wilson weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind. Wenn Ihr Team die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorsieht, vermerken Sie dies bitte direkt auf dem Anzeigenformular.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Morbus Wilson. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Morbus Wilson verwenden, um ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Morbus Wilson (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Morbus Wilson) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Morbus Wilson im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie die Verdachts- oder gesicherte Diagnose E83.0 (Störungen des Kupferstoffwechsels) angeben. Diese Diagnose ist in der ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter dem Lesezeichen „h) Morbus Wilson“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de