Multiple Sklerose

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  hat ein neues Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Der Beschluss des G-BA[RL2]  wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 18. Juli 2023 in Kraft getreten.

So setzt sich ein Team zusammen.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.2 Buchstabe a Multiple Sklerose.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Multiple Sklerose weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Multiple Sklerose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus den in der Anlage 1.2 a) Multiple Sklerose zur ASV-Richtlinie definierten Diagnosen angeben. Zu Multiple Sklerose im Sinne der ASV-Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen: G35.-, G36.- sowie G37.-.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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