Neuromuskuläre Erkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der sehr komplexen oder seltenen Erkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular neuromuskuläre-Erkrankungen weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um neuromuskuläre Erkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte oder Verdachtsdiagnose aus den Bereichen G12.- G14, G60.- G61.-, G70.-, G71.-, G72.3, G72.4, G72.88, G73.0* bis G73.6* oder M33.-, M36.0* und M60.1- angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 2 Buchstabe d – Neuromuskuläre Erkrankungen“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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