Rheumatologische Erkrankungen
Die ASV-Anlage 1.1b rheumatologische Erkrankungen ist jetzt komplett: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die rheumatologischen Erkrankungen als weitere Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.
Erstmalig ist eine Anlage zur ASV-Richtlinie in zwei Teile gegliedert:
- Teil 1 umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Teil 2 umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Rheumatologische Erkrankungen weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Rheumatologische Erkrankungen. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Rheumatologische Erkrankungen verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Rheumatologische Erkrankungen (und gegebenenfalls die Exceldatei Teamstruktur Rheumatologische Erkrankungen) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um rheumatische Erkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose angeben. Eine Verdachtsdiagnose muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt werden. Die Diagnosen umfassen den Bereich D68.6 – I77.6, M01.2 – M86.3 für Erwachsene und den Bereich D68.6 – I77.6, L50.2, M01.2 – M86.3 für Kinder und Jugendliche. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „b) rheumatologische Erkrankungen Teil 1: Erwachsene“ beziehungsweise „Teil 2: Kinder und Jugendliche“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de