Sarkoidose
Die ASV-Anlage 2 e) Sarkoidose ist in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Sarkoidose als weitere Indikation beschlossen, sodass an Sarkoidose erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Sarkoidose weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Sarkoidose. Optional können Sie die Muster-Exceldate Teamstruktur Sarkoidose verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Sarkoidose (und gegebenenfalls die Muster-Exceldate Teamstruktur Sarkoidose) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Sarkoidose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose D86.- Sarkoidose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Erkrankungsgruppe 1 Sarkoidose“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de