Sarkoidose

Die ASV-Anlage 2 e) Sarkoidose ist in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Sarkoidose als weitere Indikation beschlossen, sodass an Sarkoidose erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Sarkoidose weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Sarkoidose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose D86.- Sarkoidose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Erkrankungsgruppe 1 Sarkoidose“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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