Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Erwachsene eine gesicherte Diagnose aus den Bereichen C47.-, C70.-, C71.-, C72.-, C75.1, C75.2, C75.3, C75.4, C75.5, C75.8, C80.0, C83.3, D32.-, D33.-, D35.2, D42.-, D43.-, D44.4 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven“ aufgelistet.“

zuletzt aktualisiert am: 07.08.2024

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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