Augentumoren: Neues Krankheitsbild abrechnen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können neu Patientinnen und Patienten mit Augentumoren behandeln und im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) abrechnen. Seit dem 8. Mai 2024 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln ihre Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. 

Sie rechnen die Diagnostik, Behandlungen und Beratungen, wie zum Beispiel zur Ernährung oder zu Hilfsmitteln nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aus Abschnitt 1 der Anlage 1.1a (Tumoren des Auges) ab.

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Augentumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 der ASV-Richtlinie. Eine Übersicht der teilnehmenden Fachgruppen sowie Unterlagen zur Gründung (Anzeigeformular und mehr) können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hier auf der ASV-Website einsehen.

Die Teamleitung können Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde übernehmen. Diese Ärztinnen und Ärzte bilden – ergänzt um die Fachgruppen Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapie – das Kernteam.

Indikationsgruppen beachten

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln Patientinnen und Patienten mit Augentumoren, wenn Erkrankungen gemäß der Richtlinie vorliegen. Die Überweisung kann auf Grund einer Verdachtsdiagnose erfolgen. Diese muss innerhalb von einem Quartal in eine gesicherte Diagnose überführt werden.

ICD-10-GM

Bezeichnung

C43.1Bösartiges Melanom des Augenlides, einschließlich Kanthus
C43.8Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
C44.8Sonstige bösartige Neubildungen der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
C44.1Bösartige Neubildung der Haut des Augenlides, einschließlich Kanthus

C49.0

Bösartige Neubildung des Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe des Kopfes, des Gesichtes und des Halses, Bindegewebe: Augenlid, Ohr

C69.-Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde
C72.3Bösartige Neubildung des Nervus opticus [II. Hirnnerv]
C85.7

Sonstige näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms:

Primäres Bindehaut-Lymphom
D03.1Melanoma in situ des Augenlides, einschließlich Kanthus
D04.1Carcinoma in situ der Haut des Augenlides, einschließlich Kanthus

Sächliche und organisatorische Anforderungen beachten

Um im Rahmen der ASV die Patientinnen und Patienten behandeln zu können, beachten Ärztinnen und Ärzte noch weitere sächliche und organisatorische Anforderungen:

Eine Zusammenarbeit erfolgt mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen:

  • ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Krankenpflege (möglichst mit besonderen Kenntnissen in der Pflege onkologischer Patientinnen und Patienten oder der Zusatzqualifikation onkologische Pflege)
  • Einrichtungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung
  • sozialen Diensten wie zum Beispiel Sozialdienst oder vergleichbare Einrichtungen mit sozialen Beratungsangeboten
  • Ocularist

Hierzu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung.

  • eine 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft von einer beziehungsweise einem der folgenden Ärztinnen beziehungsweise Ärzten:

- Augenheilkunde

- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

- Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für typische Notfälle bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten
  • die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung
  • die Möglichkeit einer stationären Notfalloperation
zuletzt aktualisiert am: 26.09.2024

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