Knochen- und Weichteiltumoren: Neues Krankheitsbild abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können neu Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren behandeln und im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) abrechnen. Seit dem 3. Mai 2023 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln ihre Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. Sie rechnen die Diagnostik, Behandlungen und Beratungen, wie zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie oder zur Medikamentengabe nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aus Abschnitt 1 der Anlage 1.1a ab. Aus Abschnitt 2 der Anlage rechnen sie unter anderem eine Positronenmissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ab. Diese Leistung ist bislang nicht Bestandteil des EBM.
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 der ASV-Richtlinie. Eine Übersicht der teilnehmenden Fachgruppen sowie Unterlagen zur Gründung (Anzeigeformular und mehr) können Ärztinnen und Ärzte hier auf der ASV-Website einsehen.
Indikationsgruppen beachten
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren, wenn Erkrankungen gemäß der Richtlinie gesichert vorliegen. Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten mit bösartiger Neubildung des Bindegewebes oder anderer Weichteile, unterschiedlicher Lokalisation über den unspezifischen ICD-10-Kode C49.9 (z. B. Stromatumoren/Sarkomen) eingeschlossen werden.
ICD-10-GM | Bezeichnung |
---|---|
C40.- | Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten |
C41.- | Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen |
C45.7 | Mesotheliom sonstiger Lokalisation |
C47.1 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven der oberen Extremität, einschließlich Schulter |
C47.2 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven der unteren Extremität, einschließlich Hüfte |
C47.3 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Thorax |
C47.4 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Abdomens |
C47.5 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Beckens |
C47.6 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Rumpfes, nicht näher bezeichnet |
C47.8 | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend |
C49.1 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe der oberen Extremität, einschließlich Schulter |
C49.2 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe der unteren Extremität, einschließlich Hüfte |
C49.3 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Thorax |
C49.4 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens |
C49.5 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Beckens |
C49.6 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Rumpfes, nicht näher bezeichnet |
C49.8 | Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, mehrere Teilbereiche überlappend |
C49.9 | Bösartige Neubildung des nicht näher bezeichneten sonstigen Bindegewebes und anderer nicht näher bezeichneter Weichteilgewebe |
C76.3 | Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Becken |
C76.4 | Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Obere Extremität |
C76.5 | Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Untere Extremität |
C80.0 | Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt, so bezeichnet |
D48.1 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens an Bindegewebe und anderen Weichteilgeweben |
D48.2 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem |
D48.3 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens am Retroperitoneum |
D48.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens am Peritoneum |
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