Radiologie: MRT-Untersuchung der Mamma

Seit dem 11. August 2022 können Fachärztinnen und Fachärzte der Radiologie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) die Pseudo-Gebührenordnungsposition (Pseudo-GOP) 88523 für die MRT-Untersuchung der Mamma abrechnen. Die Pseudo-GOP wurde in der Anlage V der ASV-Vereinbarung aufgenommen und wird in dem Abschnitt 2 der Appendizes aufgeführt.

Die MRT-Untersuchung der Mamma führen ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte bei Empfehlung durch eine interdisziplinäre Tumorkonferenz durch. Hierbei muss eine der folgenden Bedingungen vorliegen:

  • hohe Dichte des Drüsenkörpers und/oder eingeschränkte Beurteilbarkeit der Befunde in Mammographie und Ultraschall, wenn eine Biopsie (z.B. wegen ausgeprägter Vernarbungen, multipler Befunde oder extremer Lokalisation) problematisch ist
  • invasiv lobuläres Karzinom, um die Invasivität und Ausdehnung einer erforderlichen Operation zu planen.

Die neue Pseudo-GOP wurde in den Abschnitt 2 der Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren (ohne Subspezialisierung) und in den Abschnitt 2 der Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren (Subspezialisierung Mammakarzinom) zur ASV-Richtlinie aufgenommen. Die Pseudo-GOP 88523 kennzeichnen sie in der Abrechnung wie gewohnt mit ihrer ASV- Teamnummer.

Um die Leistung der Radiologie abzurechnen, ist der Nachweis einer fachlichen Befähigung notwendig. ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte informieren sich hierzu bei dem Krankheitsbild Gynäkologische Tumoren.

 

zuletzt aktualisiert am: 18.09.2024

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