Zervix-Zytologie geändert: Kurative Leistungen abrechnen

Rückwirkend zum 1. April 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie neu im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) kurative immunzytologische Untersuchungen der Zervix abrechnen. Dafür wurde die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 19327 zu der Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren der ASV-RL aufgenommen. Zudem rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin den kurativen HPV-Nachweis zukünftig über die neue GOP 19328 ab. Die bisherigen GOP 19318 (kurative Zytologie) und 32819 (HPV-Test) wurden aus der Anlage gestrichen und können nicht mehr abgerechnet werden.


Neue Leistungen der Zytologie überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

19327

Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der Portio- Oberfläche und/oder aus dem Zervixkanal

einmal am Behandlungstag

21,48 Euro*

(180 Punkte)

19328

DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18

einmal im Behandlungsfall

22,44 Euro*

(188 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)

Mit der Anpassung werden die Leistungen der kurativen Zervix-Zytologie in Kapitel 19 EBM zusammengeführt und an die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie der Musterweiterbildungsordnung 2018 angepasst.

Zervix-Zytologie geändert

Die neue GOP 19327 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie für die kurative zytologische und für immunzytochemische Untersuchungen der Zervix ab. Die kurative gynäkologische Exfoliativ-Zytologie bzw. die immunzytochemischen Untersuchungen sind fakultativer Leistungsinhalt. Die bisherige GOP 19318 (kurative Zytologie) wurde gestrichen.
 

HPV-Test geändert

Die neue GOP 19328 können Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren abrechnen. Die bisherige GOP 32819 wurde gestrichen.
 

Nachweis erforderlich

Um im Rahmen der ASV die GOP 19327 als Fachärztin und Facharzt für Pathologie beziehungsweise die 19328 als Fachärztin und Facharzt für Laboratoriumsmedizin abzurechnen, ist der Nachweis der fachlichen Befähigung notwendig. Nähere Informationen erhalten sie unter dem Krankheitsbild Gynäkologische Tumoren.

zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024

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