Epilepsie (zerebrale Anfallsleiden)

Mit Datum vom 08.05.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitere Indikation für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Epilepsie das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Epilepsie weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Epilepsie im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Für Kinder und Jugendliche ist eine Verdachtsdiagnose ausreichend. Diese muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein. Weitere Informationen sind in der ASV-Richtlinie Anlage 1.2  Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen unter dem Lesezeichen „zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie)“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 15.07.2024

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen