Epilepsie (zerebrale Anfallsleiden)
Mit Datum vom 08.05.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitere Indikation für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Epilepsie das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Epilepsie weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Epilepsie. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Epilepsie verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Epilepsie (und gegebenenfalls die Muster-Exceldatei Teamstruktur Epilepsie) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Epilepsie im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Für Kinder und Jugendliche ist eine Verdachtsdiagnose ausreichend. Diese muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein. Weitere Informationen sind in der ASV-Richtlinie Anlage 1.2 Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen unter dem Lesezeichen „zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie)“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de