ABRECHNUNG FÜR ASV-MITGLIEDER
Jedes ASV-Mitglied rechnet seine Leistungen selbst nach den ASV-Abrechnungsbedingungen ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt Rechnungen aus und unterstützt bei Fragen, die für die Abrechnung bei den Krankenkassen relevant sind.
Falls Sie auch andere Leistungen mit der KVH abrechnen, übermitteln Sie die ASV-Leistungen mit der Quartalsabrechnung.
Die Abrechnung beinhaltet
- die Leistungen der ASV
- die ASV-Teamnummer
- die nach der ASV-Richtlinie gültigen Diagnosen nach ICD-10-GM zu dem jeweiligen Leistungsbereich
- Downloads
ASV Abrechnungsbedingungen der KVH
- ASV-Leistungen abrechnen
Den Ablauf der Teilnahme und Tipps zur Abrechnung hat die KVH verständlich im Flyer ASV-Abrechnung abgebildet.
- Ansprechpartner
Team Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung HessenEuropa-Allee 90
60486 FrankfurtTel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68828
sondervertraege(at)kvhessen(.)de
Auch außerhessische ASV-Leistungsberechtigte können den Service der KVH nutzen und über sie abrechnen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Team Sonderverträge sowie in den ASV Abrechnungsbedingungen der KVH.